Steuern
Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Kapitalertragsteuer: wie der Steuerabzug bei Zinsen funktioniert und wo Sparer selbst etwas einstellen können.
Ein guter Zinssatz ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Inflation tatsächlich übrig bleibt. Ein gesetzlicher Freibetrag kann Zinsen bis zu einer bestimmten Höhe vor dem Steuerabzug schützen.
Der Freibetrag steht der Person zu, der Freistellungsauftrag liegt bei der Bank. Wer Konten bei mehreren Instituten hat, muss beides zusammenbringen, sonst behält eine Bank Steuer ein, obwohl rechnerisch noch Freibetrag offen ist.
Auf dem Kontoauszug taucht selten eine runde Zahl auf. Der Solidaritätszuschlag setzt auf die Steuer auf, nicht auf den Ertrag, und die Kirchensteuer folgt einer eigenen Rechnung.
Ein fehlender oder falsch verteilter Freistellungsauftrag ist kein endgültiger Verlust. Über die Anlage KAP lässt sich der Steuerabzug im Nachhinein prüfen, und die Günstigerprüfung kann für manche Sparer eine Rolle spielen.
Wer mit seinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann beim Finanzamt eine Bescheinigung beantragen, mit der die Bank auf den Steuerabzug ganz verzichtet. Sie gilt drei Jahre und ist kein Ersatz für den Freistellungsauftrag, sondern eine Ergänzung.