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Zinsen

Warum ein Aktionszins nach drei Monaten oft ganz anders aussieht

Ein Zinssatz von 3 Prozent für Neukunden steht groß auf der Startseite. Klein darunter steht, dass er für drei, vier oder sechs Monate gilt, oft nur bis zu einem Höchstbetrag, und danach ein anderer Satz greift. Wer ein Angebot bewerten will, muss den Jahresdurchschnitt rechnen, nicht die Schlagzeile lesen.

Galore Urban Tech Stand: 29. August 2026 6 Minuten Lesezeit

Allgemeine Verbraucherinformation der EA Consulting OÜ. Keine Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung, keine Bankempfehlung. Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen. Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde oder Bank.

Frau um die 55 liest abends am Schreibtisch einen Brief ihrer Bank
Die Mitteilung über das Ende der Aktionsphase kommt oft leise: ein Brief oder eine Nachricht im Postfach, die den neuen Satz nennt.

Aktionszinsen sind ein legitimes Werbemittel. Eine Bank möchte neue Kunden gewinnen und zahlt dafür eine begrenzte Zeit mehr als der Markt. Das Problem liegt nicht beim Angebot, sondern beim Vergleich: Ein befristeter Satz wird gern neben dauerhafte Sätze gestellt, als wäre er dasselbe.

Die drei Angaben, die im Kleingedruckten stehen

  1. Die Dauer. Drei Monate sind üblich, manche Angebote laufen vier oder sechs Monate. Danach gilt der Satz für Bestandskunden, der oft deutlich niedriger liegt.
  2. Der Höchstbetrag. Häufig wird der Aktionszins nur bis zu einer Grenze gezahlt, etwa 50.000 oder 100.000 Euro. Darüber gilt sofort der niedrigere Satz.
  3. Die Bedingungen. Neukundenstatus, ein Depot bei derselben Bank, ein regelmäßiger Geldeingang oder die Nutzung einer App können Voraussetzung sein.

Alle drei Angaben sind in den Produktinformationen der Bank ausgewiesen. Sie stehen nur nicht dort, wo der Blick zuerst hinfällt.

Der Jahresdurchschnitt als Vergleichsmaß

Ein Rechenbeispiel mit 20.000 Euro: Bank A zahlt 3,0 Prozent für drei Monate, danach 1,2 Prozent. Bank B zahlt dauerhaft 2,2 Prozent ohne Aktion.

Bruttozins im ersten Jahr, vereinfacht ohne Zinseszins

Bank A, Monate 1 bis 3: 20.000 € × 3,0 % × 3/12150,00 €
Bank A, Monate 4 bis 12: 20.000 € × 1,2 % × 9/12180,00 €
Bank A gesamt, entspricht 1,65 % im Jahr330,00 €
Bank B, zwölf Monate: 20.000 € × 2,2 %440,00 €
Bank B gesamt, entspricht 2,2 % im Jahr440,00 €

Modellrechnung. Tatsächliche Sätze ändern sich; die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung des Rechenwegs.

Die Bank mit der höheren Schlagzeile zahlt im Jahr 110 Euro weniger. Das Ergebnis kippt erst, wenn der Sparer nach drei Monaten wieder wechselt, und das ist genau der Aufwand, den viele scheuen.

Der Wechsel kostet keine Gebühren, aber Zeit

Wer Aktionszinsen konsequent nutzt, eröffnet mehrmals im Jahr ein Konto, legitimiert sich, richtet einen Freistellungsauftrag ein, überweist, und löst später wieder auf. Das ist möglich und für manche eine Routine. Es hat aber Nebenwirkungen: Der Freistellungsauftrag muss jedes Mal neu verteilt werden, sonst behält die neue Bank Steuer ein. Und wer ein Konto auflöst, bei dem ein Auftrag lag, verliert diesen Auftrag, nicht den Freibetrag, aber die Zuordnung. Der Beitrag Wie sich ein Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen lässt beschreibt, was dabei zu beachten ist.

Der Aktionszins ist nicht das Problem. Das Problem ist, den Aktionszins mit einem Dauerzins zu vergleichen.

Bestandskunden zahlen den Preis der Werbung

Der Unterschied zwischen Neukunden- und Bestandskundenzins ist kein Zufall, sondern Geschäftsmodell. Die Bank kalkuliert, dass ein Teil der Neukunden nach der Aktion bleibt und den niedrigeren Satz akzeptiert. Die Verbraucherzentralen weisen regelmäßig darauf hin, dass gerade bei Tagesgeld der Bestandskundenzins die eigentliche Vergleichsgröße ist.[1]

Für Sparer heißt das: Wer nicht wechseln will, sollte Angebote nach dem Satz vergleichen, der nach der Aktion gilt. Wer wechseln will, sollte den Wechseltermin im Kalender notieren, denn die Bank erinnert selten daran.

Was der Aktionszins mit dem Freibetrag macht

Ein hoher Zinssatz erzeugt mehr Ertrag, und mehr Ertrag schöpft den Sparer-Pauschbetrag schneller aus. Bei 50.000 Euro zu 3 Prozent fallen in drei Monaten bereits 375 Euro Zinsen an. Wer bei der neuen Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt, sieht auf der ersten Abrechnung einen Abzug von rund 99 Euro. Der Freibetrag war rechnerisch vielleicht offen, aber am falschen Ort. Zeitlich ist das kein Verlust, denn die Steuererklärung korrigiert es. Praktisch bedeutet es aber, dass ein Teil des Aktionsvorteils erst ein Jahr später ankommt.

Variabel bleibt variabel

Auch außerhalb von Aktionen ist der Tagesgeldzins variabel. Die Bank kann ihn jederzeit ändern, und sie tut es meist, wenn die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen bewegt. Nach einer Zinssenkung der EZB folgen viele Banken innerhalb weniger Wochen. Nach einer Erhöhung dauert es oft länger. Wer die Entwicklung verfolgen will, findet im Beitrag Was der EZB-Einlagesatz mit dem eigenen Tagesgeld zu tun hat den Zusammenhang erklärt.

Sechs Fragen an jedes Zinsangebot

  • Wie lange gilt der beworbene Satz?
  • Welcher Satz gilt danach, und wo steht er?
  • Bis zu welchem Betrag gilt der beworbene Satz?
  • Welche Bedingungen sind daran geknüpft?
  • Wie wird die Bank mich über das Ende der Aktion informieren?
  • Was ergibt das im Jahresdurchschnitt für meinen Betrag?

Einordnung

Aktionszinsen können sich lohnen, wenn man sie als das behandelt, was sie sind: ein befristetes Angebot mit einem Ablaufdatum. Wer den Jahresdurchschnitt rechnet, den Freistellungsauftrag mitnimmt und den Wechseltermin notiert, kann sie nutzen. Wer nur die Schlagzeile liest, zahlt nach drei Monaten den Preis dafür. Welche Anlageform grundsätzlich zu welchem Geld passt, unabhängig vom Zinssatz des Tages, erklärt der Beitrag Tagesgeld oder Festgeld, und welches Geld wohin gehört.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale, Informationen zu Tagesgeld, Aktionszinsen und dem Vergleich von Neukunden- und Bestandskundenkonditionenverbraucherzentrale.de, Sparen und Anlegen
  2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Verbraucherinformationen zu Tagesgeld und Festgeldbafin.de, Verbraucher
  3. Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik: Einlagen privater Haushalte, Neugeschäft und Bestandbundesbank.de, Zinssätze und Renditen
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